- Börsenorganisation
- fорганизация биржевого дела
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Börsen — [niederländisch, angeblich nach einer Brügger Kaufmannsfamilie van der Burse, vor deren Haus sich Kaufleute zu Geschäftszwecken getroffen haben sollen; der Familienname wird mit niederländisch beurs = Geldbeutel (von spätlateinisch bursa =… … Universal-Lexikon
Deutsche Börse AG — Holding der Gruppe Deutsche Börse. 1. Struktur: Die D.B. AG ist Trägerin der öffentlich rechtlichen Frankfurter Wertpapierbörse (FWB). Außerdem ist sie Eigentümerin folgender Unternehmen: Clearstream International S.A., Eurex Frankfurt AG,… … Lexikon der Economics
Avox — Deutsche Börse AG Unternehmensform Aktiengesellschaft … Deutsch Wikipedia
Deutsche Börse — AG Rechtsform Aktiengesellschaft ISIN DE0005810055 G … Deutsch Wikipedia
Deutsche Börse AG — Unternehmensform Aktiengesellschaft … Deutsch Wikipedia
Börsenenquetekommission — Börsenenquetekommision ist die Bezeichnung für eine Expertenkommission, die 1892 in Deutschland infolge schwerer Finanzkrisen und gehäufter Bankrotte von Aktiengesellschaften eingesetzt wurde, um die damaligen korrupten Verhältnisse, übermäßigen… … Deutsch Wikipedia
Amsterdamer Börse — traditionsreiche und zugleich älteste Wertpapierbörse der Welt; erster Handel 1602. Heute ist sie die zentrale Börsenorganisation der Niederlande. Zu ihr gehören der amtliche holländische Aktienmarkt, der Rentenmarkt, der Optionsmarkt, der Future … Lexikon der Economics
Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) — die mit Abstand größte der acht deutschen Wertpapierbörsen (Umsatzanteile in Aktien ca. 97 Prozent). Weltweit stand sie im Aktienhandel 2002 hinter der ⇡ New York Stock Exchange, der ⇡ NASDAQ, London, Tokio und Euronext. 1. Funktionsweise:… … Lexikon der Economics
Wertpapierbörse — ⇡ Börse, an der ⇡ Wertpapiere gehandelt werden. Handelsobjekte an der W. sind Wertpapiere des Kapitalmarktes (⇡ Aktien, ⇡ Renten). a) Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage jeder W. ist das ⇡ Börsengesetz (BörsG). Darüber hinaus hat jede W. eine durch… … Lexikon der Economics